Was ist eine nota simple?
Die nota simple ist ein vom spanischen Grundbuch ausgestellter Auszug zu einer bestimmten finca (registrierte Immobilie). Sie ist in ihrer Funktion ungefähr mit einem deutschen Grundbuchauszug vergleichbar, folgt aber der spanischen Registerstruktur und verwendet spanische Rechtsbegriffe.
Das Dokument enthält die im Register hinterlegte Beschreibung der Immobilie, darunter Lage, Fläche und Art des Objekts. Es nennt die eingetragenen Eigentümer, ihre jeweiligen Anteile sowie Angaben dazu, wie und wann sie das Eigentum erworben haben.
Außerdem führt die nota simple eingetragene Belastungen auf. Dazu können Hypotheken, ein embargo (Pfändung wegen einer Schuld), Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und vorläufige Eintragungen zu Gerichtsverfahren gehören. Der Auszug bildet den Registerstand am Tag seiner Ausstellung ab.
Die nota simple ist ein Informationsdokument und keine beglaubigte Registerbescheinigung. Eine certificación registral (beglaubigte Registerbescheinigung) ist ein anderes, langsameres und teureres Dokument. Für Prüfungen vor einem Kauf, bei Erbschaften sowie für Vorgänge mit Banken, Notaren und Rechtsanwälten wird die nota simple verwendet.
Warum die direkte Beantragung aus dem Ausland umständlich sein kann
Die offizielle Beantragung ist möglich, richtet sich in ihrer Gestaltung jedoch an spanische Nutzer. Dafür benötigen Sie ein Konto auf sede.registradores.org. Das Verfahren und das ausgestellte Dokument sind auf Spanisch.
Für den Antrag müssen das richtige Registro de la Propiedad und eindeutige Angaben zur Immobilie vorliegen. Größere und touristisch geprägte Gemeinden sind häufig auf mehrere Register verteilt. Kleinere Orte können wiederum zu einem Register gehören, das nach einer anderen Gemeinde benannt ist.
Wird das falsche Register ausgewählt oder lässt sich die Immobilie anhand der Angaben nicht eindeutig zuordnen, kann der Antrag abgewiesen werden und muss erneut bezahlt werden. Eine persönliche Beantragung setzt voraus, dass Sie sich in Spanien zum zuständigen Register begeben.
So beantragen wir den Grundbuchauszug für Sie
Sie müssen weder das zuständige Register kennen noch eine spanische Identifikationsnummer besitzen. Die Erläuterungen auf dieser Internetseite und unsere Unterstützung per E-Mail stehen Ihnen auf Deutsch zur Verfügung.
Wenn eine Anschrift mehrere Objekte bezeichnen könnte, hilft der Name des Eigentümers bei der Zuordnung. Diese Angabe ist freiwillig.
- Sie tragen die Anschrift oder die Katasterreferenz sowie Ort, Provinz und Ihre E-Mail-Adresse in das Formular ein.
- Wir gleichen die Angaben mit dem Catastro und den eigenen Karten des Registers ab.
- Wir ermitteln das zuständige Registro de la Propiedad und prüfen die Objektdaten vor der Einreichung.
- Wir reichen den Antrag über die offizielle Registerplattform ein.
- Die ausgestellte nota simple wird Ihnen per E-Mail zugesandt.
Preis und optionale deutsche Übersetzung
Der Gesamtpreis beträgt 35,86 € je Immobilie. Die gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Bezahlen können Sie mit Visa, Mastercard oder einer unterstützten digitalen Kartenfunktion; ausländische Karten werden angenommen.
Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung. Sie wird mit künstlicher Intelligenz erstellt und regelbasiert geprüft. Es handelt sich nicht um eine beglaubigte Übersetzung; sie dient dem Verständnis und ist nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt.
- 24,95 € für Prüfung, Zuordnung und Beantragung
- 10,91 € offizielle Registergebühr, bestehend aus 9,02 € Gebühr zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer
- 35,86 € Gesamtpreis je Immobilie
- 3,99 € zusätzlich für die optionale Übersetzung
Registro de la Propiedad und Catastro sind nicht dasselbe
Das Registro de la Propiedad, also das spanische Grundbuch, dokumentiert Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen; von dort stammt die nota simple.
Der Catastro (Kataster) ist ein steuerliches und tatsächliches Immobilienverzeichnis mit Grenzen, Fläche, Katasterwert und einer 20-stelligen Katasterreferenz, weist aber weder rechtssicher das Eigentum noch Hypotheken oder Schulden nach.
Die Angaben beider Verzeichnisse können etwa bei Fläche, Anschrift oder Grundstück voneinander abweichen, weshalb wir sie vor dem Antrag abgleichen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten die vom Register ausgestellte nota simple als PDF-Datei per E-Mail. Das spanische Original wird üblicherweise innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen übermittelt. Wochenenden und spanische Feiertage können die Zustellung verlängern.
Das Register stellt die nota simple ausschließlich auf Spanisch aus. Wenn Sie die optionale deutsche Übersetzung gewählt haben, erhalten Sie diese zusammen mit dem spanischen Original.
Kann das Register die Immobilie unter den angegebenen Daten nicht finden, kontaktieren wir Sie zunächst, um die Angaben zu berichtigen. Besonders hilfreich ist in solchen Fällen die Katasterreferenz.
Privater Dienst mit transparenter Abgrenzung
Notas Registrales España ist ein privater, unabhängiger Dienst. Wir sind weder das Registro de la Propiedad noch das Colegio de Registradores, keine staatliche Stelle und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir erteilen keine Rechtsberatung.
Sie können dieselbe nota simple auch selbst über die offizielle Internetseite sede.registradores.org zur dortigen Registergebühr beantragen. Dieser direkte Weg ist günstiger als unser Dienst. Unser Preis umfasst zusätzlich die Vorprüfung der Daten, die Ermittlung des zuständigen Registers, die Einreichung und die Unterstützung per E-Mail in Ihrer Sprache.
Häufige Fragen
Welche Angaben brauche ich für eine nota simple in Spanien?
Benötigt werden die Anschrift oder Katasterreferenz der Immobilie, der Ort, die Provinz und Ihre E-Mail-Adresse. Der Name des Eigentümers ist freiwillig, kann aber bei einer mehrdeutigen Anschrift helfen.
Brauche ich eine spanische NIE oder DNI für die Bestellung?
Nein. Für die Bestellung über unseren Dienst ist keine spanische Identifikationsnummer wie NIE oder DNI erforderlich. Entscheidend sind möglichst genaue Angaben zur Immobilie.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die nota simple wird üblicherweise innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen per E-Mail zugestellt. Wochenenden und spanische Feiertage können zusätzliche Zeit verursachen.
Ist die nota simple auf Deutsch?
Nein. Das spanische Grundbuch stellt die nota simple ausschließlich auf Spanisch aus. Für 3,99 € können Sie eine nicht beglaubigte deutsche Übersetzung zum besseren Verständnis hinzubestellen.
Zeigt eine nota simple Hypotheken und Schulden?
Sie zeigt die Belastungen, die am Ausstellungstag im Grundbuch eingetragen sind. Dazu können Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte und vorläufige Eintragungen zu Gerichtsverfahren gehören.
Kann ich die nota simple auch selbst offiziell beantragen?
Ja. Die direkte Beantragung ist über sede.registradores.org zur offiziellen Registergebühr möglich und günstiger als unser Dienst. Das Verfahren ist auf Spanisch und erfordert die Auswahl des richtigen Registers sowie genaue Objektdaten.
Reicht die Katasterreferenz für den Antrag aus?
Die 20-stellige Katasterreferenz hilft erheblich bei der Zuordnung der Immobilie. Die nota simple wird jedoch nicht vom Catastro, sondern vom Registro de la Propiedad ausgestellt.
Was passiert, wenn das Register die Immobilie nicht findet?
In diesem Fall kontaktieren wir Sie zunächst, um die Anschrift, Katasterreferenz oder weitere Angaben zu prüfen und zu berichtigen. Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch oder eine nicht eindeutige Anschrift sind häufige Ursachen.
Nota simple für 35,86 € beantragen
Übermitteln Sie die Immobiliendaten; wir prüfen die Zuordnung und beantragen den spanischen Grundbuchauszug beim zuständigen Register.
Nota simple bestellen→