Zuständige Grundbuchämter
Registro de la Propiedad de Santa Pola 1
Registro de la Propiedad de Santa Pola 2
Diese Gemeinde ist auf 2 Grundbuchämter aufgeteilt: Straße und Grundstück entscheiden, welches zuständig ist.
Quelle: öffentliche API der elektronischen Geschäftsstelle der Registradores, abgerufen am 24. September 2026.
Santa Pola 1 oder Santa Pola 2
Der Name des Grundbuchamts reicht nicht aus, um die Zuständigkeit zu erkennen. Beide Ämter bearbeiten Immobilien innerhalb von Santa Pola; die Aufteilung richtet sich nach Straße und Grundstück.
Wird der Antrag an das falsche Grundbuchamt geschickt, wird er abgelehnt. Wir prüfen deshalb vor der Einreichung, ob Santa Pola 1 oder Santa Pola 2 für die betreffende Immobilie zuständig ist.
Diese Angaben sollten Sie bereithalten
Benötigt wird entweder die genaue Anschrift mit Straße und Hausnummer oder die 20-stellige Katasterreferenz. Sie finden diese Referenz meist auf dem IBI (spanischer Grundsteuerbescheid) oder in der escritura (notarielle Urkunde).
Gerade bei ähnlich bezeichneten Straßen oder nicht eindeutigen Anschriften erleichtert die Katasterreferenz die Zuordnung. Wir gleichen die Angaben ab und wählen das zuständige Grundbuchamt aus, bevor wir die nota simple anfordern.
Häufige Fragen
Woher weiß ich, ob meine Immobilie zu Santa Pola 1 oder Santa Pola 2 gehört?
Das lässt sich nicht allein am Namen des Grundbuchamts erkennen. Entscheidend sind die genaue Straße und das Grundstück; wir ermitteln die Zuständigkeit vor der Einreichung.
Reicht für eine nota simple in Santa Pola die Adresse aus?
Geben Sie die vollständige Straße und Hausnummer an. Falls vorhanden, ist die 20-stellige Katasterreferenz besonders hilfreich, weil sie die Zuordnung zwischen den beiden Grundbuchämtern erleichtert.
Anfrage für Santa Pola
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