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Grundbuchamt nach Region

Nota simple für eine Immobilie in Nerja

Für Immobilien in Nerja ist ein einziges Registro de la Propiedad (Grundbuchamt) zuständig; es trägt jedoch den Namen Torrox. Wir klären diese Zuordnung vor dem Antrag und reichen die nota simple (informativer Grundbuchauszug) beim richtigen Amt ein.

Zuständige Grundbuchämter

  • Registro de la Propiedad de Torrox

    Auch zuständig für Immobilien in: Algarrobo, Árchez, Canillas de Albaida, Cómpeta, Frigiliana, Salares, Sayalonga, Sedella, Torrox

Immobilien hier sind im Grundbuchamt „Torrox“ eingetragen.

Quelle: öffentliche API der elektronischen Geschäftsstelle der Registradores, abgerufen am 24. September 2026.

Warum beim Antrag Torrox erscheint

Der abweichende Ortsname führt leicht zu einer falschen Auswahl. Wird der Antrag an ein anderes Grundbuchamt gesendet, obwohl die Immobilie in Nerja liegt, wird er zurückgewiesen.

Sie können den Antrag auch selbst über die offizielle Plattform zum niedrigeren offiziellen Entgelt stellen. Dort müssen Sie das für Nerja zuständige Grundbuchamt und die Immobilie korrekt angeben.

Diese Angaben helfen bei der Zuordnung

Halten Sie möglichst die vollständige Anschrift mit Hausnummer bereit. Noch eindeutiger ist die 20-stellige Katasterreferenz, die Sie auf dem IBI-Bescheid oder in der notariellen Urkunde finden. Wir gleichen die Angaben ab und bestimmen das richtige Grundbuchamt, bevor wir den Antrag absenden.

Das Grundbuchamt in Torrox erfasst außerdem Immobilien in Algarrobo, Árchez, Canillas de Albaida, Cómpeta, Frigiliana, Salares, Sayalonga, Sedella und Torrox. In diesen Orten können jedoch auch andere Grundbuchämter zuständig sein.

Häufige Fragen

Warum steht bei meiner Immobilie in Nerja das Grundbuchamt Torrox?

Das für Nerja zuständige Grundbuchamt trägt den Namen Torrox. Der Name des Amtes muss daher nicht mit dem Ort der Immobilie übereinstimmen.

Reicht die Adresse meiner Immobilie in Nerja für den Antrag aus?

Eine genaue Anschrift mit Hausnummer kann ausreichen. Wenn vorhanden, sollten Sie zusätzlich die 20-stellige Katasterreferenz aus dem IBI-Bescheid oder der notariellen Urkunde angeben, damit die Immobilie eindeutig zugeordnet werden kann.

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