Zuständige Grundbuchämter
Registro de la Propiedad de Ibiza 1
Registro de la Propiedad de Ibiza 2
Auch zuständig für Immobilien in: Sant Josep de Sa Talaia
Diese Gemeinde ist auf 2 Grundbuchämter aufgeteilt: Straße und Grundstück entscheiden, welches zuständig ist.
Quelle: öffentliche API der elektronischen Geschäftsstelle der Registradores, abgerufen am 24. September 2026.
Die Lage innerhalb von Ibiza / Eivissa entscheidet
Ob Ibiza 1 oder Ibiza 2 zuständig ist, hängt von der Straße und dem Grundstück ab. Der Name des Registers allein reicht für die Zuordnung nicht aus.
Wird die Anfrage an das falsche Register geschickt, wird sie abgelehnt. Wir prüfen deshalb vor der Einreichung, welches Register die betreffende Immobilie führt.
Diese Angaben helfen bei der eindeutigen Zuordnung
Am besten halten Sie die vollständige Anschrift mit Hausnummer bereit. Besonders hilfreich ist die 20-stellige Katasterreferenz aus dem Grundsteuerbescheid (IBI) oder der escritura (notariellen Urkunde).
Ibiza 2 erfasst außerdem Immobilien in Sant Josep de Sa Talaia, wobei dort auch andere Register zuständig sein können. Deshalb sollte auch bei einer Immobilie in Sant Josep nicht allein nach dem Ortsnamen entschieden werden.
Häufige Fragen
Reicht „Ibiza“ als Ortsangabe für die Anfrage aus?
Nein. Da Ibiza / Eivissa auf zwei Register verteilt ist, benötigen wir die genaue Anschrift mit Hausnummer oder die 20-stellige Katasterreferenz. Anhand dieser Angaben bestimmen wir das zuständige Register.
Ist Ibiza 2 automatisch für jede Immobilie in Sant Josep de Sa Talaia zuständig?
Nein. Ibiza 2 erfasst zwar auch Immobilien in Sant Josep de Sa Talaia, dort können jedoch weitere Register zuständig sein. Die konkrete Zuordnung muss anhand der Immobilie geprüft werden.
Anfrage für Ibiza / Eivissa
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